Kooperationsvertrag mit der Sozialversicherungsanstalt abgeschlossen

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Kooperationsvertrag mit der Sozialversicherungsanstalt abgeschlossen

Kooperationsvertrag mit der Sozialversicherungsanstalt abgeschlossen

Am 11. Mai 2022 haben Prof. Gertruda Uścińska, Vorsteherin der polnischen Sozialversicherungsanstalt [poln. Zakład Ubezpieczeń Społecznych, Abk. ZUS]  und Prof. Henryk Skarżyński, Direktor des Instituts für Physiologie und Pathologie des Gehörs einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Den Gegenstand der Vereinbarung bildet die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungstätigkeit und Umsetzung gemeinsamer Projekte im Bereich der Prävention und ärztlichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Risiko der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Störungen, Defekten und Erkrankungen der Sinnesorgane, darunter in Bezug auf Gehör, Stimme, Gleichgewicht, Geruch und Geschmack.

Das Institut, das aufgrund des Vertrags zum Partner der Sozialversicherungsanstalt wurde, soll mit der Behörde im Bereich der Förderung, Informations-, Bildungs- und Forschungstätigkeit und Umsetzung von Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Verlagsprojekten zusammenarbeiten. Der Vertrag umfasst auch die gegenseitige Promotion im Rahmen von Veranstaltungen, Events, Kongressen, Konferenzen, die durch die beiden Parteien veranstaltet werden.

Es ist erwähnenswert, dass sich Experten der Sozialversicherungsanstalt seit 2019 aktiv am Kongress “Gesundheit der Polen” beteiligen. Der Kongress findet jährlich schon traditionell unter der Schirmherrschaft der ZUS statt.