Prof. Henryk Skarżyński zum Mitglied des Komitees für Partnerschaftsvertrag berufen

Home / News / Prof. Henryk Skarżyński zum Mitglied des Komitees für Partnerschaftsvertrag berufen

Prof. Henryk Skarżyński zum Mitglied des Komitees für Partnerschaftsvertrag berufen

Prof. Henryk Skarżyński zum Mitglied des Komitees für Partnerschaftsvertrag berufen

Am 16. Februar 2023 unterzeichnete der Minister für Fonds und Regionalpolitik die Berufung von Prof. Henryk Skarżyński, der den Hauptrat für Wissenschaft und Hochschulwesen vertritt, zum Mitglied des Komitees für Partnerschaftsvertrag für die Jahre 2021-2027. Das Komitee stellt ein Gremium dar, dessen Aufgabe es ist, die Koordination und Überwachung des Partnerschaftsvertrags und der Umsetzungsprogramme sicherzustellen. Das Komitee für Partnerschaftsvertrag ist das Hauptorgan, das den Minister im Prozess der Inanspruchnahme von EU-Mitteln gemäß den von Polen angenommenen Verpflichtungen unterstützen soll. Der Partnerschaftsvertrag bildet das Grunddokument, das die Strategie der Verwendung von EU-Fonds bestimmt.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Komitees für Partnerschaftsvertrag gehören: Prüfung der Umsetzung des Partnerschaftsvertrags und seiner Umsetzungsprogramme, Formulierung von Vorschlägen zur Vertragsänderung, Analyse horizontaler Fragen, die die Vertragsumsetzung beeinflussen, Beurteilung der Umsetzung der 11 thematischen Ziele in Bezug auf die EU-Fonds, Überwachung der Komplementarität der Förderung der in Polen umgesetzten Programme, Mitfinanzierung mit EU-Mitteln.

Der Partnerschaftsvertrag für die Jahre 2021-2027 wird unter Inanspruchnahme konkreter Förderformen für einzelne Personen, Unternehmen und Kommunalbehörden umgesetzt. Er setzt die Fortsetzung der bisherigen nationalen Programme, 16 Regionalprogramme sowie Programme über grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit voraus.