Der Hochschulrat ist ein Gremium einer öffentlichen Hochschule, das aus 6 oder 8 Personen besteht, die vom Senat ernannt werden, mit der Maßgabe, dass Personen von außerhalb der Universitätsgemeinschaft mindestens die Hälfte dieser Zusammensetzung auszumachen haben. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Studierendenvertretung ist obligatorisch Mitglied des Hochschulrats. Zum Hochschulrat der UKSW wurden berufen: Univ.-Prof. Dr. habil. Jan Cieciuch, Direktor des Psychologischen Instituts an der Fakultät für Christliche Philosophie der Universität Warschau, Priester Prof. Dr. habil. Waldemar Cisło, Dozent für Fundamentaltheologie an der Theologischen Fakultät der Universität Warschau, Dr. Piotr Jednaszewski, Berater der St.-Andrews-Universität, Tomasz Mankiewicz, Kanzler der UKSW, Bischof Dr. Witold Mroziewski, Weihbischof der Diözese Brooklyn, USA, und Ewa Staruch, Studentin in den Fächern Pädagogik und Journalismus an der UKSW.
Zu den Aufgaben des Hochschulrats gehören u.a. Beurteilung des strategischen Entwurfs der Hochschule und der Satzung, Überwachung der Haushaltsführung, Benennung von Rektorkandidaten und Beurteilung des Berichts über die Umsetzung der Strategie der Hochschule.
Es ist erwähnenswert, dass die UKSW nicht die erste Hochschule ist, die von Prof. H. Skarżyński mit seiner organisatorischen und didaktischen Erfahrung unterstützt wird, denn 2020 war er der Vorsitzende des ersten Hochschulrates an der M.-Grzegorzewska-Akademie für Sonderpädagogik.