Zu den wichtigsten Aufgaben des Komitees für Partnerschaftsvertrag gehören: Prüfung der Umsetzung des Partnerschaftsvertrags und seiner Umsetzungsprogramme, Formulierung von Vorschlägen zur Vertragsänderung, Analyse horizontaler Fragen, die die Vertragsumsetzung beeinflussen, Beurteilung der Umsetzung der 11 thematischen Ziele in Bezug auf die EU-Fonds, Überwachung der Komplementarität der Förderung der in Polen umgesetzten Programme, Mitfinanzierung mit EU-Mitteln.
Der Partnerschaftsvertrag für die Jahre 2021-2027 wird unter Inanspruchnahme konkreter Förderformen für einzelne Personen, Unternehmen und Kommunalbehörden umgesetzt. Er setzt die Fortsetzung der bisherigen nationalen Programme, 16 Regionalprogramme sowie Programme über grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit voraus.