Prof. Henryk Skarżyński erneut zum Staatsberater für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ernannt

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Prof. Henryk Skarżyński erneut zum Staatsberater für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ernannt

Prof. Henryk Skarżyński erneut zum Staatsberater für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ernannt

Am 24. November 2021 ernannte der Gesundheitsminister Adam Niedzielski Herrn Prof. Henryk Skarżyński für eine weitere fünfjährige Amtszeit zum Staatsberater für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Prof. Henryk Skarżyński ist ein weltberühmter HNO-Chirurg und Facharzt für HNO-Heilkunde, Audiologie, Phoniatrie und Kinder-HNO-Heilkunde. Er ist ein korrespondierendes Mitglied der Polnischen Akademie der Wissenschaften und Mitglied der Europäischen Akademie der Künste und Wissenschaften.

Prof. H. Skarżyński setzte als Erster in Polen Cochlea- (1992), Hirnstamm- (1998) und Mittelohrimplantate (2003) ein. In Polen hat er eigentlich alle implantierbaren Systeme zur Verbesserung des Hörvermögens eingeführt. Er leistete auch in Europa und weltweit Pionierarbeit für diese Lösungen. Zu seinen Errungenschaften gehört, dass er 1997 das weltweit erste Programm zur Behandlung von partieller Taubheit und zur Erhaltung des präoperativen Restgehörs ins Leben gerufen hat. Im Jahr 2002 operierte er den weltweit ersten erwachsenen Patienten mit klassischer partieller Taubheit und im Jahr 2004 das weltweit erste Kind mit dieser Art von Hörverlust. Die chirurgische Methode, die als seine Spezialität als “Skarżyński-Methode” gilt und für die er ein neues Elektroden- und Operationsverfahren entwickelte, wurde in mehreren Dutzend globalen Zentren implementiert.

Prof. H. Skarżyński war seit 1994 nationaler Facharzt für Audiologie und später Staatsberater für Audiologie und Phoniatrie. Seit 2011 ist er Staatsberater für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, die kommende Amtszeit wird also seine dritte sein.

Zu den Aufgaben der Staatsberater gehören u. a. Stellungnahmen zu Anträgen auf Überweisung eines Patienten zur Behandlung oder zu diagnostischen Untersuchungen außerhalb Polens erstellen, nationale epidemiologische Studien initiieren und Methoden und Ergebnisse dieser Studien bewerten, den Gesundheitsbedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhersagen, bei der Umsetzung von Aufgaben des nationalen Gesundheitsprogramms und anderer Gesundheitsprogramme beraten, Stellungnahmen erstellen und zu den Aufgaben des Zentrums für Medizinische Prüfungen, des Zentrums für die Postgraduale Ausbildung von Krankenpflegepersonal und Hebammen und des Zentrums für die Postgraduale Medizinische Ausbildung beraten.

Es ist erwähnenswert, dass die Staatsberater vom Gesundheitsminister aus Fachleuten bestimmter medizinischer, pharmazeutischer und anderer Bereiche der Gesundheitsfürsorge ernannt werden. Darüber hinaus kann der Gesundheitsminister wissenschaftliche Gesellschaften von nationaler Bedeutung, in denen Fachleute auf einem bestimmten Gebiet zusammengeschlossen sind, bzw. die zuständigen medizinischen Berufsverbände bitten, Kandidaten zu empfehlen.